Vereinigte Staaten von Amerika

Währung:

 

US-Dolar

1 US-Dolar = 100 Cent

 

1 EUR = 1.37 USD*

1 USD = 0.73 EUR*

Benzinpreis (Normal):

 

 

 

 

 

 ≈ 0.65 €/l*


Einreise- Zoll- und Sicherheitshinweise:

Deutsche Staatsangehöre benötigen folgende Dokumente zur Einreise:

 

- Reisepass*

 

 * (Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein.
Bitte beachten Sie die Ausführungen zum US-Visa Waiver Programm, zum Elektronischen System zur Reiseerlaubnis (ESTA) und zum US-Visumverfahren.)

Visum:

 

- erforderlich**

 

**(Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen alle maschinenlesbaren (bordeauxroten) deutschen Reisepässe. Bei einem vorläufigen (grünen) Reisepass benötigen Sie ein Visum..

US Visa Waiver Programm:

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Visa Waiver-Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:

·         im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments (s.o.) sind,

·         mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,

·         ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und

·         im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).

Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.

Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.

Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:

·         vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),

·         den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),

·         an einem Austauschprogramm teilnehmen,

·         eine Forschungsarbeit durchführen,

·         in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,

·         nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien)

·         keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen).

Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.

Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!)

Electronic System for Travel Authorization (ESTA)

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter
Externer Link, öffnet in neuem Fenster https://esta.cbp.dhs.gov
eine
 elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

Die ESTA-Beantragung ist seit dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14 US-$ erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte (z.B. Reisebüro) erfolgen.

Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:

·         Wechsel des Reisepasses

·         Änderung des Namen

·         Wechsel des Geschlechts

·         Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA-Webseite)

Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.)

Besonderheiten bei der Einreise:

Seit dem 1. November 2010 gelten für USA-Flüge neue Regelungen im Rahmen des sog. „Secure Flight“-Programms der US -Transportsicherheitsbehörde, um die Sicherheit auf internationalen und inneramerikanischen Flügen zu erhöhen. 

Für die Ausstellung von Flugtickets bzw. Bordkarten ab 1. November 2010 benötigen Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter von allen Flugreisenden folgende Angaben :

• vollständiger Name (einschließlich aller im Reisepass aufgeführten Vornamen),

• das Geburtsdatum und

• das Geschlecht

Fehlen diese Daten, können die US-Behörden die Buchung abweisen und die Ausstellung von Bordkarten untersagen. Die Regelung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung und gilt für:

• alle internationalen Flüge in die und aus den USA,

• alle Flüge US-amerikanischer Fluggesellschaften,

• alle inneramerikanischen Flüge.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) unter Externer Link, öffnet in neuem Fenster http://www.tsa.gov/secureflight

Seit dem 30. September 2004 gelten neue Bestimmungen für die Einreise in die USA. Von jedem Reisenden, d.h. auch von den nicht-visapflichtigen Besuchern, werden am Einreiseflughafen / Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtphoto erstellt. Zu Einzelheiten siehe "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige". Weitere Informationen können auf der Internetseite des Department of Homeland Security unter Externer Link, öffnet in neuem Fenster http://www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.

Seit dem 5. März 2003 sind die europäischen Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, den Einreisebehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagieren zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu diesen Reservierungsdaten wird seit Oktober 2005 bei der Einreise die Adresse (Straßenname und Hausnummer, Stadt, Bundesstaat, Postleitzahl) verlangt, an der sich der Passagier während seiner Reise in die USA aufhalten wird (bei Rundreisen gilt die erste Adresse). Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann die Einreise verweigert werden.

Seit dem 1. Januar 2003 werden die Gepäckstücke sämtlicher Flugpassagiere auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird.

Aufgrund der Besonderheiten der eingesetzten Geräte empfiehlt die TSA einige Umstellungen beim Kofferpacken. So sollten Geschenke nicht mehr verpackt und Bücher nur noch nebeneinander eingepackt werden. Lebensmittel sollten im Handgepäck verstaut werden (Achtung, zollrechtliche Vorschriften beachten!). Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt strengen Kontrollen und weit gehenden Einschränkungen.

Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen von den US-Grenzbehörden zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden.

 

In Ausnahmefällen kann es bei Ein- oder Ausreise dazu kommen, dass auch körperbezogene Durchsuchungen erfolgen.

Auswärtiges Amt:

 

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/UsaVereinigteStaatenSicherheit.html

 

 

Auswärtige Angelegenheiten Der Vereinigten Staaten von Amerika: 

 

http://www.dhs.gov/

 

http://www.tsa.gov/

 

Einfuhr des Motorrades in die Vereinigten Staaten:

 

Die Sonderrolle der Vereinigten Staaten bezüglich der Einreise kommt natürlich auch bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen zum Tragen.    

 

Stichwort: EPA - „Environmental Protection Agency“

 

Wie dem Namen nach schon zu entnehmen handelt es sich hierbei um die US-Amerikanische Umweltschutzbehörde. Für die Einfuhr des Motorrades, auch Temporär zur Ein- bzw. Durchreise, wird eine so genannte Ausnahmegenehmigung, eine  -letter of exemption-benötigt. Dieses Dokument besagt lediglich dass das Motorrad den amerikanischen Abgasvorschriften nicht entsprechen muss. Auf der entsprechenden Internetseite der EPA (siehe unten) steht dieser  -letter of exemption- als Download bereit.

 

Um eine vorrübergehende Einfuhrgenemigung zu erwirken sind folgende Daten mit Unterschrift, an die EPA zu senden:

 

1. Name und Vorname, aktuelle Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse

2. Ihre US-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse (falls bekannt)

3. Baujahr des Fahrzeugs, Marke, Modell und Fahrzeug Identifikations Numer

4. Begründung für die Einreise in die Vereinigten Staaten. (Arbeit /Urlaub).

5. Das Datum der Einfuhr.

6. Standort des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Anfrage.

7. Die Dauer des Aufenthalts

 

E-Mail Kontakt zur EPA:

animports@epa.gov

 

Für weitergehende Informationen zur EPA - „Environmental Protection Agency“

und der  -letter of exemption- bitte dem Link folgen.

http://www.epa.gov/otaq/imports/forms-resources.htm                      

 

EPA-Formular.pdf
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Weitergehende Informationen:

*Keine Gewähr

Aktuelle Informationen zum Wechselkurs findest du hier...

Aktuelle Informationen zu Benzinpreisen findest du hier...




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