Währung:
Bolivianischer Boliviano
1 BOB = 100 Centavos
1 EUR = 9.45 BOB*
1 BOB = 0.11 EUR*
Benzinpreis (Normal):
≈ 0.42 €/l*
Deutsche Staatsangehöre benötigen folgende Dokumente zur Einreise:
- Reisepass*
* (Geltungsdauer mindestens sechs Monate über die Einreise hinaus)
Visum:
- nein**
** (Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt kein Visum. Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 90 Tagen im Pass eingetragen. Wenn man auf dem Landweg einreist kommt es vor, dass lediglich eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 30 Tagen in den Pass eingetragen wird. Laut Auskunft der Migrationsbehörde gilt für Touristen aus den Mercosur- und Andenstaaten die 90-Tage-Regel, für europäische Touristen ist vorgesehen, dass sie zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für 30 Tage bekommen, die dann noch zweimal für je weitere 30 Tage bei den Migrationsbehörden verlängert werden kann. Die Praxis sieht aber anders aus.
Deutsche Touristen können sich innerhalb eines Jahres demnach maximal 90 Tage in Bolivien aufhalten, wobei mehrfache Ein- und Ausreise gestattet ist.
Die frühere großzügige Praxis, kurz vor Ablauf der Dreimonatsfrist in das benachbarte Ausland auszureisen und kurz darauf wieder nach Bolivien einzureisen, um eine neue Frist von 90 Tagen zu erhalten, wird nicht mehr geduldet.
Impfungen:
Alle Reisenden, die älter als 12 Monate sind und vorhaben, in Gelbfieber gefährdete Gebiete Boliviens zu reisen, müssen auf Verlangen bei Einreise ein Gelbfieber-Impfzertifikat vorweisen können. Es ist empfehlenswert, stets ein Impfzertifikat mitzuführen, auch wenn keine Gelbfieber gefährdete Gebiete besucht werden, da die Rechtslage und die Verwaltungspraxis nicht immer übereinstimmen. Siehe dazu auch Medizinische Hinweise. Die Impfung muss spätestens 10 Tage vor der Einreise erfolgen.
Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige:
Bei Abflug von bolivianischen Flughäfen werden für Inlandsflüge eine Flughafengebühr von z. Zt. 15 Bolivianos, für Auslandsflüge in Höhe von 25 US-Dollar erhoben. Von dieser Gebühr befreit sind Transitreisende, die sich nicht länger als 12 Stunden in Bolivien aufhalten, sowie grundsätzlich Kinder unter zwei Jahren.
Touristen, die sich nur für die Dauer von bis zu 90 Tagen in Bolivien aufgehalten haben, sind von der Zahlung einer so genannten Ausreisesteuer in Höhe von z. Zt. 227 Bs befreit (ca. 33,- US $). Die Ausreisesteuer ist für alle Ausländer, die sich länger als 3 Monate legal in Bolivien aufhalten im Flugticket enthalten, wenn der Flugschein in Bolivien gekauft wird.
Für die Ausreise aus Bolivien über Drittstaaten (z.B. Brasilien, Argentinien) kann die Vorlage eines gültigen internationalen Gelbfieberimpfpasses erforderlich sein. Der Impfpass sollte daher stets greifbar im Handgepäck mitgeführt werden.)
Auswärtiges Amt:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/BolivienSicherheit.html